Lieferanteninformationen

Veco setzt sich für starke Partnerschaften und Lieferantenbeziehungen ein, die wichtige Pfeiler für den Erfolg unserer Lieferkette sind.

1. Arbeiten auf dem Betriebsgelände von Veco

1.1 Der Lieferant garantiert, dass er für die Ausführung von Arbeiten oder Tätigkeiten, die sich auf Veco B.V. beziehen und/oder von Veco B.V. („Veco“) im Rahmen einer Bestellung angefordert werden, ausschließlich qualifiziertes und zertifiziertes Personal gemäß den in den Niederlanden geltenden Vorschriften, Zertifizierungen und Normen einsetzen wird. Diese Qualifikation bezieht sich nicht nur auf Sicherheitsqualifikationen und -zertifizierungen, sondern auch auf technische Qualifikationen und Zertifizierungen usw. Der Lieferant ist verpflichtet, Veco rechtzeitig zu informieren, wenn er Zweifel an den erforderlichen Qualifikationen und Zertifizierungen des Personals hat, das er voraussichtlich einsetzen wird. Der Lieferant und Veco werden dann gemeinsam nach einer für beide Seiten akzeptablen Lösung suchen.

1.2 Der Lieferant ist verpflichtet, Veco auf Verlangen einen schriftlichen Nachweis der erforderlichen Qualifikationen und Zertifizierungen vorzulegen, bevor er seine Tätigkeit aufnimmt.

1.3 Der Lieferant trägt die alleinige Verantwortung für alle Ansprüche oder Schäden, die durch den Einsatz von nicht oder unzureichend qualifiziertem oder zertifiziertem Personal entstehen, und hält Veco in Bezug auf solche Ansprüche schadlos.

2. Unternehmerische Gesellschaftsverantwortung (Corporate Social Responsibility – CSR)

2.1 U.N. Global Compact und OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen. Der Lieferant verpflichtet sich gegenüber Veco, die CSR-Richtlinien von Veco zu befolgen und die Grundsätze des Ethikkodex von Veco, den Global Compact der Vereinten Nationen und die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen und/oder die OECD-Leitlinien für kleine und mittlere Unternehmen einzuhalten.

2.2 Unterzeichnete Erklärungen. Der Lieferant hat Kopien der vom Lieferanten unterzeichneten Erklärungen über die Einhaltung der CSR-Grundsätze und des Ethik-Kodex an Veco zu senden. Der Lieferant verpflichtet sich gegenüber Veco, von seinen Unterauftragnehmern und Lieferanten unterzeichnete Erklärungen einzuholen.

2.3 CSR-Umsetzung. Der Lieferant wird mit Veco bei der Umsetzung und Einhaltung der CSR-Grundsätze und des Ethikkodexes von Veco zusammenarbeiten und sich nach besten Kräften bemühen, alle Probleme oder Bedenken, die im Zusammenhang mit den CSR-Grundsätzen und dem Ethikkodex von Veco auftreten, zu lösen und beizulegen.

2.4 Länderrisikoklassifizierung von amfori BSCI. Veco tätigt keine Geschäfte mit Lieferanten oder Unterlieferanten, die sich in den von amfori BSCI definierten Hochrisikoländern befinden. Sofern der Lieferant oder Unterlieferant eine Produktionsstätte in einem Hochrisikoland hat, in der Produkte für Veco hergestellt werden, hat Veco das Recht, zusätzliche Audits durchzuführen, um die CSR des Lieferanten zu beurteilen. Wird ein Mangel beim Lieferanten festgestellt, hat dieser 30 Tage Zeit, diesen Mangel zu beheben. Der Lieferant muss Veco im Falle einer Änderung der Länderbewertung durch amfori BSCI benachrichtigen. Veco hat dann das Recht, den Lieferanten auf dieser Grundlage zu auditieren.

2.5 Responsible Mining Index. Der Lieferant muss den Responsible Mining Index Wert (RMI-Wert) der Minen, aus denen die an Veco verkauften Rohstoffe gewonnen werden, transparent kommunizieren. Veco strebt einen RMI-Wert von 3,0 an.

3. Qualitätssicherung

3.1 Allgemeine Anforderungen. Der Lieferant muss angemessene Qualitätssicherungssysteme und dokumentierte Verfahren einführen und unterhalten, die nicht konforme Produkte identifizieren, kontrollieren und aussondern. Werden in der Entwicklungs-, Produktions-, Logistik- oder sonstigen Betriebsumgebung des Lieferanten Überwachungs- oder Messgeräte eingesetzt, so müssen diese ordnungsgemäß kalibriert sein.

3.2 Zertifizierung nach ISO 9001. Der Lieferant muss ein nach ISO 9001 zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem oder ein gleichwertiges System unterhalten, je nachdem, welches für den Markt am besten geeignet ist. Jeder teilweise oder vollständige Verzicht auf diese Verpflichtung muss schriftlich erfolgen und von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter von Veco unterzeichnet werden.

3.3 Konformitätsbescheinigung. Bei jeder Freigabe eines Produkts gemäß geänderten Spezifikationen und auf Verlangen von Veco wird der Lieferant der Lieferung eines Produkts die entsprechenden Konformitätsbescheinigungen beilegen. Der Lieferant garantiert, dass er bei allen vorgenommenen Änderungen an seinen Produkten den entsprechenden Produkten eine Konformitätsbescheinigung beilegt.

3.4 Qualitätskontrollverfahren nach ISO 9001. Der Lieferant ist verpflichtet, die Qualität seiner Produkte und Dienstleistungen zu gewährleisten, indem er kontinuierlich strenge Qualitätskontrollverfahren durchführt, einschließlich struktureller Kriterien für die Beauftragung und Überwachung von Lieferanten. Der Lieferant garantiert, dass diese strukturellen Kriterien nicht weniger streng sind als die Qualitätsverfahren, die in den ISO-9001-Normen oder ähnlichen Normen festgelegt sind.

3.5 Beurteilungen. Veco ist berechtigt, in regelmäßigen Abständen angekündigte und unangekündigte Qualitätsbeurteilungen auf dem Betriebsgelände des Lieferanten vorzunehmen. Der Lieferant ist verpflichtet, den Aufforderungen von Veco zur Selbstbeurteilung in vollem Umfang nachzukommen, sofern diese nicht alle 3 Monate eingereicht werden.

4. Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften

4.1 Kenntnis von Gesetzen und Vorschriften. Der Lieferant verpflichtet sich gegenüber Veco, sich mit allen Angelegenheiten, die mit seinen Verpflichtungen (bzw. der Erfüllung seiner Verpflichtungen) gemäß diesen Bedingungen zusammenhängen, vollständig vertraut zu machen, einschließlich der geltenden Gesetze und Vorschriften zu Qualität, Gesundheit, Sicherheit und Umwelt des Landes, in das die Produkte oder Ersatzteile geliefert werden, sowie der geltenden Export- und Importkontrollvorschriften.

4.2 Compliance. Der Lieferant verpflichtet sich gegenüber Veco, alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften, Regeln, Verordnungen, Kodizes und Standards einzuhalten, die für die Herstellung, den Transport, den Export, den Import, den Vertrieb und den Verkauf seiner Produkte gelten. Dies schließt die geltenden Regeln und Vorschriften in Bezug auf das Personal, die Berater und die Vertreter des Lieferanten ein, die Dienstleistungen für Veco erbringen.

5. Gesundheit, Sicherheit und Umwelt

5.1 HSE-Compliance. Der Lieferant muss:

(a) ein Umweltmanagementsystem und eine Organisationsstruktur etablieren, unterhalten und zur angemessenen Zufriedenheit von Veco nachweisen, die den Anforderungen von ISO 14001 (oder höher) oder einer gleichwertigen Norm entsprechen;

(b) ein Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz unterhalten, das die Anforderungen der Norm ISO 45001 erfüllt;

(c)  auf Verlangen von Veco einen Nachweis über die Befolgung eines überprüfbaren Prozesses erbringen, der sicherstellt, dass der Umfang der Lieferung der Produkte nur minimale Auswirkungen auf die Umwelt hat;

(d) Veco Kopien des ISO-14001-Zertifikats und, falls vorhanden, des ISO-45001-Zertifikats zur Verfügung stellen;

(e)  einen solchen rechtlichen und regulatorischen Rahmen schaffen und aufrechterhalten, der sicherstellt und vorhersehbar macht, dass alle an Veco gelieferten Produkte und alle Materialien und Komponenten, die in diesen Produkten enthalten sind, mit den Gesetzen und Vorschriften übereinstimmen, die für ihre Konstruktion, Produktion, Verwendung, Rückgabe und Vernichtung gelten; und

(f)  Risiken, die die fortlaufende Lieferung des Lieferanten gefährden könnten, identifizieren und Veco melden, wie z. B. keine oder begrenzte Verfügbarkeit kritischer Komponenten, Materialien oder Substanzen.

5.2 Mitteilung über Nichteinhaltung. Der Lieferant muss Veco über jede Nichteinhaltung informieren.

5.3 Einhaltung der vor Ort geltenden Vorschriften. Das Personal des Lieferanten oder die Mitarbeiter von Unterauftragnehmern, die sich auf dem Betriebsgelände von Veco aufhalten, haben die dort geltenden Vorschriften und Anweisungen von Veco zu befolgen. Der Lieferant stellt Veco von allen Schäden, Verlusten oder Verletzungen frei, die der Lieferant, seine Unterauftragnehmer oder deren Personal infolge ihrer Anwesenheit auf dem Betriebsgelände von Veco erleiden, es sei denn, dies wurde durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten seitens Veco verursacht.

5.4 Unsichere Materialien. Wenn Materialien, die von oder im Namen eines Lieferanten oder von Veco zur Verfügung gestellt werden, giftig oder potenziell unsicher oder gefährlich sind, müssen der Lieferant oder Veco diese Materialien in strikter Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften deutlich und angemessen kennzeichnen und den Materialien Anweisungen für die Lagerung und Verwendung beifügen.

5.5 Kreislaufwirtschaft. Veco ist bestrebt, den Anteil an recyceltem Material in seinen Produkten zu erhöhen. Der Lieferant ist daher angehalten, den Anteil an recyceltem Material sowie die Menge an grüner Energie zu erhöhen, die für den Betrieb seines Unternehmens verwendet wird.

6. DNR 2011 & Addendum

Veco verwendet für alle Beratungsverträge den niederländischen Standard DNR 2011 mit dem dazugehörigen Addendum. Berater, die für Veco arbeiten, arbeiten auf der Grundlage dieses Vertrages, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.

-> DNR 2011 herunterladen
-> Addendum Veco-Version herunterladen

Wenn Sie Fragen zu diesen Bedingungen haben, wenden Sie sich bitte an die Einkaufsabteilung.
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